Der Kreditnehmer verpflichtet sich gegenüber der Bank, einen Verwendungsnachweis in Form einer Rechnungsaufstellung vorzulegen. Der Verwendungsnachweis ist maßgebend für die Gewährung eines eventuellen Tilgungszuschusses. Bei Nichteinreichung kann es neben der Kürzung bzw. Streichung des gesamten Tilgungszuschusses auch zu einer Kündigung des gesamten Darlehens kommen.
Das Darlehen muss anschließend vollständig an das Förderinstitut zurückgezahlt werden.