Zum 01.03. braucht Ihr Mofa, Moped, Mokick oder Roller ein neues Versicherungskennzeichen.
Versicherbare Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, sind:
- Leichtmofas, Mofas, Mopeds, Roller und Kleinkrafträder bis zu 60 km/h
- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
- Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle
Hier können Sie einfach und bequem Ihr Versicherungskennzeichen bestellen.