- Unser Anlagetipp mit jährlich wachsendem Zinssatz
- Ihr Termingeld mit einer Laufzeit von 4 Jahren
- Wachsende Zinsen sichern
VR-StufenZins
Unser Anlagetipp mit jährlich wachsendem Zinssatz!
VR-StufenZins
Unser Anlagetipp mit jährlich wachsendem Zinssatz!
VR-StufenZins ist ein Termingeld mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem jährlich steigenden Zinssatz.
Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt. Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen:
Das ergibt eine Durchschnittsverzinsung von 0,14%. Die Zinsen werden jährlich ausbezahlt. Das Produkt ist zunächst b.a.w. verfügbar!
Verfügungen während der Laufzeit sind von beiden Seiten ausgeschlossen!
Es entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren!
Nutzen Sie diese Möglichkeit der sicheren und renditestarken Geldanlage direkt bei Ihrer Raiffeisenbank Bad Kötzting eG!
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungssysteme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, garantierten 100-prozentigen Schutz, den alle Einlagen bei der (((SP_NAME: Raiffeisenbank Bad Kötzting eG))) genießen, informiert die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR).
Mehr zur Sicherungseinrichtung des BVR (Externer Link - öffnet sich in einem neuem Fenster)
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Freistellungsauftrag (PDF, 262 KB)
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Ihr VR-StufenZins im Detail:
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min. - Max. | 2.500,00 - unbegrenzt EUR |
Anlagedauer | 4 Jahre |
Mindestsaldo | 2.500,00 EUR |
Teilverfügungsmöglichkeit | nein |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000,00 EUR |
Kündigungsfrist | 0 Monat |
Konditionen
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | bei Zinssatzwechsel |
Zeitraum ab | Zinssatz |
---|---|
1 Monat | 0,10 % p. a. |
13 Monate | 0,20 % p. a. |
25 Monate | 0,30 % p. a. |
37 Monate | 0,50 % p. a. |
Das Vertrauen der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Darum gehen die freiwilligen Sicherungssysteme der Bankenverbände über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus. Zu dem besonderen, garantierten 100-prozentigen Schutz, den alle Einlagen bei der (((SP_NAME: Raiffeisenbank Bad Kötzting eG))) genießen, informiert die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (BVR).
Mehr zur Sicherungseinrichtung des BVR (Externer Link - öffnet sich in einem neuem Fenster)
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Freistellungsauftrag (PDF, 262 KB)
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.