- Etwas auf die "hohe Kante" legen
- Automatisch Beträge sperren
- Keine feste Laufzeit
- Keine Kündigungsfrist
VR-AbräumSparen
Etwas auf die "hohe Kante" legen und mehr Zinsen kassieren
Kennen Sie das auch? In manchen Monaten bleibt vom Gehalt mal mehr, manchmal weniger und manchmal leider gar nichts übrig. Nur eins funktioniert immer gleich: solange noch Geld auf dem Girokonto übrig ist, braucht man es oft auch. Zum Sparen, z.B. für den nächsten Urlaub, bleibt dann nichts mehr!
So funktioniert's:
Sie erteilen uns einfach den Auftrag, immer zum Monatsende* automatisch alles** auf Ihr Spar- oder Tagesgeldkonto zu übertragen, was noch vorhanden ist. Wir kümmern uns Monat für Monat um den Übertrag.
Mal mehr - mal weniger - einfach immer nur soviel, wie tatsächlich noch vorhanden ist - solange, bis Sie 'Stop' sagen!
Laufzeit: keine Bindung
Mit unserem VR-AbräumSparen unterliegen Sie keinerlei Bindung: Sie erteilen uns Ihren Auftrag einmalig - und können diesen genauso wieder jederzeit und mit sofortiger Wirkung widerrufen (keine Mindestlaufzeit, ohne Kündigungsfrist).
Verfügung:
Die 'Reste' auf Ihrem Girokonto werden auf einem Sparkonto angesammelt.
Von Ihrem Sparkonto können Sie bis zu 2.000 Euro monatlich vorschußzinsfrei abheben. Sollten Sie von Ihrem Sparkonto einmal mehr benötigen, empfehlen wir Ihnen, den benötigten Betrag nach Möglichkeit drei Monate vorher zu kündigen.
Ihre Vorteile:
- gespart wird nur, wenn wirklich etwas übrig bleibt
- aber dann geht´s automatisch - ohne dass Sie sich darum kümmern müssen
- keine Mindestlaufzeiten
- keine Kündigungsfristen
* auch jeder andere Stichtag ist möglich. Empfehlung: zwei bis drei Tage, bevor Ihr Gehalt normalerweise gutgeschrieben wird.
** anstatt einer Abschöpfung auf '0' können Sie uns auch jeden beliebigen Restbetrag (z.B. 100 Euro) nennen, wenn zum Stichtag noch 120 Euro auf dem Konto sind, buchen wir 20 Euro auf Ihr Spar- oder Tagesgeldkonto. Sollten zum nächsten Stichtag dann z.B. noch 185 Euro auf dem Girokonto sein, überweisen wir 85 Euro auf Ihr Konto usw.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Raiffeisenbank Bad Kötzting eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.