Vertreterversammlung
Mit Beschluss der Generalversammlung vom 27. Juni 2019 wurde die Einführung einer Vertreterversammlung beschlossen. Die Vertreterversammlung ist ein von den Mitgliedern gewähltes Gremium, welches künftig die Mitgliederrechte ausübt. Der Wahlausschuss ist mit der Vorbereitung und Durchführung der Vertreterwahlen beauftragt worden. Dieses Gremium hat im Rahmen seiner Arbeit das Gebiet der Bank in folgende vier Wahlbezirke eingeteilt.
Bad Kötzting | 1.207 Mitglieder | 24 Vertreter |
Blaibach | 490 Mitglieder | 9 Vertreter |
Grafenwiesen/Rimbach | 698 Mitglieder | 13 Vertreter |
Miltach/Zandt/Harrling | 879 Mitglieder | 17 Vertreter |
Jeder Wahlbezirk ist dabei aktuell mit der vorstehend genannten Anzahl an Vertretern in der Vertreterversammlung repräsentiert.
Vertreterwahl 2023
Im Sommer 2023 wurde die zweite Vertreterwahl in einer geheimen Briefwahl durchgeführt. Die gewählten Vertreter sind damit bis 2027 gewählt. Die nächste turnusmäßige Vertreterwahl findet im Sommer 2027 statt.
Wahlergebnis
In den einzelnen Wahlbezirken sind folgende Vertreter gewählt
Wahlbezirk Bad Kötzting
Wahlbezirk Bad KötztingWahlbezirk Blaibach
Wahlbezirk BlaibachWahlbezirk Grafenwiesen/Rimbach
Wahlbezirk Grafenwiesen/RimbachWahlbezirk Miltach/Zandt/Harrling
Wahlbezirk Miltach/Zandt/Harrling
- Ankündigung
Am Montag, den 23. Juni 2025, um 19:30 Uhr, findet die fünfte Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Bad Kötzting eG in den Geschätsräumen (Martkstraße 31, 93444 Bad Kötzting) der Bank statt.
Die von den Mitgliedern gewählten Vertreter stimmen u. a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresüberschusses ab.
Satzungsgemäß informieren wir unsere Kunden und Mitglieder über die Tagesordnung.
Tagesordnung für die Vertreterversammlung 2025
- Eröffnung und Begrüßung
- Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024 und Vorlage des Jahresabschlusses 2024
- Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden über die Tätigkeit als Aufsichtsrat und das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung
- Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes
- Feststellung des Jahresabschlusses 2024
- Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2024
- Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Wahlen zum Aufsichtsrat
- Satzungsänderungen
- Verschiedenes, Wünsche und Anträge der Vertreter (Anträge sind bis zum 16. Juni 2025 an den Vorstand zu stellen)
Die gewählten Vertreter haben eine schriftliche Einladung per Post erhalten.
Vorgeschlagene Satzungsänderung
Anträge zur Vertreterversammlung
Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind beim Vorstand so rechtzeitig einzureichen, dass diese Anträge unter Einhaltung der Frist gemäß § 28 Abs. 5 der Satzung den Vertretern bekanntgemacht werden können.